Biohof Schlankau

Biologische Landwirtschaft seit 1992

Biohof Schlankau

Biologische Landwirtschaft seit 1992

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Gefördert werden



Die biologische Wirtschaftsweise (BV)

Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete mit der Maßnahme:

„Ökologischer/biologischer Landbau"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Einführung von ökologischer Landwirtschaft und deren Beibehaltung unterstützt.






Bewirtschaftung von Dauergrünland
in benachteiligten Gebieten (AGZ)

„Ausgleichszulage"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.






Der Schutz der Wiesenbrüter durch eine 
verlängerte Frühjahrsruhe (GL 22)

Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete mit

„Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen"

Mit diesen Maßnahmen werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Erhaltung und Verbesserung der Umweltsituation unterstützt. Ziel ist eine nachhaltige und ressourcenschonende Bewirtschaftung in Bezug auf Artenvielfalt, Boden, Wasser und den Schutz des Klimas.






Das artenreiche Grünland (GL 53)

Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete mit

„Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen"

Mit diesen Maßnahmen werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Erhaltung und Verbesserung der Umweltsituation unterstützt. Ziel ist eine nachhaltige und ressourcenschonende Bewirtschaftung in Bezug auf Artenvielfalt, Boden, Wasser und den Schutz des Klimas.






www.eler.niedersachsen.de







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